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Beitragsordnung

Beitragsordnung des TSV Degmarn1921 e.V.

  1. Der Vereinsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
  2. Der Vereinsausschuss schlägt die neue Beitragshöhe je Personengruppe der Mitgliederversammlung vor. 
  3. Hierbei hat sie sich an der jeweils aktuellen wirtschaftlichen Lage des Vereins und dem zukünftigen voraussichtlichen Bedarf zu orientieren. Es darf auch die Entwicklung des Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes in Betracht gezogen werden. Die Überprüfung der Beiträge soll im jährlichen Rhythmus erfolgen. Neu beschlossene Vereinsbeiträge werden im darauffolgenden Geschäftsjahr erhoben. Die Mitgliederversammlung kann abweichend hiervon beschließen, dass der „Erhöhungsbetrag“ noch im laufenden Geschäftsjahr nacherhoben werden kann.
  4. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Bankeinzug erhoben, bzw. muss bis spätestens Ende Februar des laufenden Jahres auf das Konto des TSV Degmarn 1921 e.V. überwiesen werden. Nimmt ein Mitglied nicht am Lastschriftverfahren teil, so wird als Kostenausgleich ein zusätzliches Entgelt von Euro 5 erhoben.
  5. Beiträge, die auf Grund einer späteren Mitgliedschaft während des Jahres fällig sind, werden ebenfalls durch Bankeinzug erhoben, bzw. müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung auf das Konto des TSV Degmarn 1921 e.V. überwiesen werden. Bei Eintritt eines Neumitglieds in den Verein wird der Beitrag anteilig vom Eintrittsmonat in 12-tel erhoben.
  6. Alle Kosten, die durch Rückbelastungen und Erinnerungen entstehen, werden, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr des Vereins in Höhe von Euro 5 an das Mitglied weiterberechnet.
  7. Auf Grund eines schriftlichen Antrags an die Vorstandschaft wird
    1. der Beitrag ermäßigt
      1. bei Schülern und Auszubildenden über 18 Jahre, sofern das Mitglied das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
      2. bei Schwerbeschädigten und Behinderten 
      3. bei Frührentnern 
      4. bei Wehr- und Zivildienst 
    2. vom Beitrag freigestellt
      1.  Ehrenvorstand
      2. Ehrenmitglieder

Der Antrag muss bis 31. Januar gestellt sein und folgende Angaben beinhalten: 

      1. Name und vollständige Anschrift des Mitglieds
      2. Grund 
      3. Angabe des Jahres / der Jahre, für die der Beitrag ermäßigt werden soll

VIII. Die Vorstandschaft kann bei Vorliegen besonderer Umstände auf Antrag eines Mitglieds eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Beitragszahlung gewähren. Die Entscheidung erfolgt nach Prüfung des Antrags und liegt im Ermessen der Vorstandschaft

IX. Mitglieder, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich für den Verein engagieren, können auf Beschluss der Vorstandschaft ganz oder teilweise von der Beitragszahlung freigestellt werden. Die Freistellung erfolgt unter Berücksichtigung des Umfangs und der Dauer des ehrenamtlichen Engagements und liegt im Ermessen der Vorstandschaft.

Vereinsbeitrag

Kinder/Jugendliche 44,- €
Senioren (ab 60 Jahren) 44,- €
Herren / Damen 53,- €
ermäßigter Beitrag 44,- €
Familie 106,- €

 

Die Jahresbeiträge ergeben auf Grund des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 28.03.2025